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Energieausweis
Seit dem 01. Januar 2008 ist für alle Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein
Energieausweis auszustellen. Sinn und Zweck dieses Ausweises ist es, dem Käufer
oder Mieter ein Dokument an die Hand zu geben, durch das er eine energetische
Einschätzung für das Gebäude erhält. Er soll dabei die Vorstellung bekommen, wie
hoch die Heizkosten sind oder sein werden. Der Energieausweis macht Gebäude
untereinander vergleichbar und kann als gutes Verkaufsargument dienen.
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes. Dies wird
anhand eines farblichen Energielabels dargestellt, an dem die Verbrauchs- bzw.
Bedarfswerte eingetragen sind. Zusätzlich ist ein Vergleich mit Gebäuden
unterschiedlicher Baujahre und -typen vorgesehen. Als weitere Informationen erhalten
Sie Modernisierungsempfehlungen, die Ihnen dabei helfen, einen Überblick über
mögliche Einsparpotenziale zu bekommen.
Welche Ausweise gibt es ?
es gibt zwei Arten von Energieausweisen :
Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauchskennwert über den
tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden errechnet. Der Wert
spiegelt somit lediglich das Heizverhalten wider und gibt daher keinerlei Auskunft über
den energetischen Zustand des Gebäudes.
Der Bedarfsausweis stellt den tatsächlichen energetischen Zustand dar. Zur Ermittlung
des Energiebedarfskennwertes werden genaue Daten des Gebäudes (Abmessungen,
Materialien der Bauteile, Zustand der Heizungsanlage) durch eine Ortsbegehung
aufgenommen. Anschließend erfolgt die Berechnung. In dieser Berechnung hat das
Heizverhalten des Nutzers keinerlei Einfluss auf das Ergebnis. Tatsächliche
Temperaturen (Raum- und Außentemperatur) bleiben unberücksichtigt. Die Gebäude
bleiben untereinander vergleichbar, da nur die vorhandene Bausubstanz und die
Anlagentechnik bewertet wird.
Welchen Ausweis benötige ich ?
Ein Energieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung dem potentiellen Käufer bzw.
Mieter auf Verlangen vorzulegen. Welcher Ausweis vorgelegt werden muss, ist vom
Baualter und dem energetischen Zustand des Gebäudes abhängig.
Für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, ist ein
Energiebedarfsausweis auszustellen. Ist das Gebäude aber durch
Sanierungsmaßnahmen auf das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung
von 1977 aufgewertet worden, wird lediglich ein Energieverbrauchsausweis benötigt.
Für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde, ist ein
Energieverbrauchsausweis auszustellen.
Was kostet ein Energieausweis ?
Der Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus kostet 100.-€ zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus kostet 275.- € zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Für Wohngebäude ab zwei Wohneinheiten unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles
Angebot.