www.architekt-kruemmel.de architekturbüro krümmel
Impressum Home Büro Über uns Leistungen Aktuelles Kontakt Impressum Energieausweis Seit dem 01. Januar 2008 ist für alle Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis auszustellen. Sinn und Zweck dieses Ausweises ist es, dem Käufer oder Mieter ein Dokument an die Hand zu geben, durch das er eine energetische Einschätzung für das Gebäude erhält. Er soll dabei die Vorstellung bekommen, wie hoch die Heizkosten sind oder sein werden. Der Energieausweis macht Gebäude untereinander vergleichbar und kann als gutes Verkaufsargument dienen. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes. Dies wird anhand eines farblichen Energielabels dargestellt, an dem die Verbrauchs- bzw. Bedarfswerte eingetragen sind. Zusätzlich ist ein Vergleich mit Gebäuden unterschiedlicher Baujahre und -typen vorgesehen. Als weitere Informationen erhalten Sie Modernisierungsempfehlungen, die Ihnen dabei helfen, einen Überblick über mögliche Einsparpotenziale zu bekommen. Welche Ausweise gibt es ? es gibt zwei Arten von Energieausweisen : Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauchskennwert über den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden errechnet. Der Wert spiegelt somit lediglich das Heizverhalten wider und gibt daher keinerlei Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes. Der Bedarfsausweis stellt den tatsächlichen energetischen Zustand dar. Zur Ermittlung des Energiebedarfskennwertes werden genaue Daten des Gebäudes (Abmessungen, Materialien der Bauteile, Zustand der Heizungsanlage) durch eine Ortsbegehung aufgenommen. Anschließend erfolgt die Berechnung. In dieser Berechnung hat das Heizverhalten des Nutzers keinerlei Einfluss auf das Ergebnis. Tatsächliche Temperaturen (Raum- und Außentemperatur) bleiben unberücksichtigt. Die Gebäude bleiben untereinander vergleichbar, da nur die vorhandene Bausubstanz und die Anlagentechnik bewertet wird. Welchen Ausweis benötige ich ? Ein Energieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung dem potentiellen Käufer bzw. Mieter auf Verlangen vorzulegen. Welcher Ausweis vorgelegt werden muss, ist vom Baualter und dem energetischen Zustand des Gebäudes abhängig. Für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Ist das Gebäude aber durch Sanierungsmaßnahmen auf das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewertet worden, wird lediglich ein Energieverbrauchsausweis benötigt. Für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde, ist ein Energieverbrauchsausweis auszustellen. Was kostet ein Energieausweis ? Der Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus kostet 100.-€ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus kostet 275.- € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Wohngebäude ab zwei Wohneinheiten unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.